Beitragsordnung des TSV Wandsetal Hamburg von 1890 e.V.

Grundbeiträge - monatlich
   
Erwachsene  18,00 €
Erwachsene - ermäßigt (Schüler, Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, GdB von mind. 50 %) 13,00 €
Erwachsene - im Lauftreff (wenn keine weiteren Gruppen besucht werden) 11,00 €
Erwachsene - passiv 10,00 €
Minderjähriges Kind 13,00 €
Geschwisterkinder / Begleitperson für Eltern-Kind-Turnen 8,00 €
Ab dem dritten minderjährigen Kind 0,00 €
Ehepaar / Lebenspartnerschaft 31,00 €
Erwachsener mit einem minderjährigen Kind 25,00 €
Erwachsener mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern 32,00 €
Familien / Lebenspartnerschaften mit einem minderjährigen Kind 37,00 €
Familien / Lebenspartnerschaften mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern 44,00 €
   
Zusatzbeiträge - monatlich 
   
Für einige wenige Sportarten werden Zusatzbeiträge erhoben:
   
Fußball (Erwachsene - Liga) 2,00 €
Fußball (Minderjähriges Kind) 2,00 €
Handball (Leistung) 2,00 €
Turnen (Leistung mit 2x Training / Woche) 2,00 €
Tennis (Erwachsene) 7,00 €
Rückenschule / Wirbelsäulengymnastik 4,00 €
Herzsport * 16,00 €
Tanzen 2,00 €
   
Zusatzbeiträge - jährlich
   
Fußball (zum Erhalt unserer Sportanlagen, mit dem Einzug der Beiträge des vierten Quartals) 18,90 €
   
Aufnahmegebühren - einmalig
   
Erwachsene 17,00 €
Erwachsene (ermäßigt, Begleitperson für Eltern-Kind-Turnen) 7,00 €
Kinder 7,00 €

* Bei gemeinsamer Teilnahme am Herzsport wird für Ehepaare / Lebenspartnerschaften der zweifache Erwachsenen-Grundbeitrag erhoben.

 

Die Mitgliedsbeiträge (und die einmalige Aufnahmegebühr) werden im SEPA-Lastschriftverfahren jeweils in den ersten 14 Tagen des neuen Quartals eingezogen. Für Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 2 € pro Monat erhoben.

 

Bei Teilnahme an mehr als einem Angebot wird bei Erwachsenen das teuerste Angebot mit vollem Beitrag und alle übrigen mit jeweils 2,50 € pro Monat zugrunde gelegt.

 

Auf Antrag können ermäßigte Beiträge gewährt werden. Die Nachweise dafür sind eigenständig und regelmäßig zu erbringen. Siehe hierzu §6 Abs. 5 der Satzung.

 

Gültig ab 1. Juli 2019 - Alle bisherigen Beitragsordnungen verlieren ihre Gültigkeit.